Sie können die komplette Makler-Gebühr als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen!
Das bedeutet, dass der Staat Ihnen - je nach Steuersatz - 30 - 42 % der Kosten erstattet!
Fragen Sie auch gerne Ihren Steuerberater.
Immobilienbüro Reichelsdorfer
Inhaber: Christian Reichelsdorfer
Am Schlossblick 19
97234 Reichenberg
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